Kostenübernahme
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), insbesondere den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung ab 1. Juli 2024.